Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit ausschließlich über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte zu bezahlen haben.
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