Gebühren

Wie sich die Rundfunkgebühren zusammensetzen

Viele Personen glauben, dass die Rundfunk­gebühren zur Gänze dem ORF zugutekommen.
Doch das stimmt so nicht: Was so einfach als Rundfunkgebühr bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teil­gebühren zusammen.

Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen EUR 0,60 pro Tag oder EUR 17,98 pro Monat. 
(Meldung von Fernseh­empfangs­einrichtungen, inkl. Radio).

Dies sind im Österreich-­Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamt­betrages, womit Eigen­­produktionen, Sende­anlagen, technische Aus­stattungen, Landesstudios, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

Programmentgelt (ORF)

Radio-/
Fernseh­entgelt

Das Programmentgelt (exkl. 10 % USt.) kommt dem ORF zugute.
(Radio-Entgelt: EUR 4,60; Fernseh­-Entgelt: EUR 13,62; Kombi: EUR 18,59)
gemäß § 31 Abs. 2 ORF-Gesetz BGBl. 379/1984 i.d.g.F.

Gebühren und Abgaben (Bund & Land)

Radio-/
Fernsehgebühren

Die monatlichen Rundfunk­­gebühren werden an den Bund abgeführt. 
(Radio­empfangs­geräte: EUR 0,36; Fernseh­empfangs­geräte EUR 1,16)
gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunk­gebühren­gesetz BGBl. I 159/1999 i.d.g.F.    

Kunst­förderungs-
beitrag

Der Kunstförderungs­beitrag (EUR 0,48) wird ebenfalls an den Bund abgeführt.
gemäß § 1 Kunstförderungs­beitragsgesetz BGBl. 573/1981 i.d.g.F.

Landesabgabe

Jedes Bundesland legt die Höhe und den Verwendungs­­zweck der Landesabgabe selbst fest. Sie fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.
gemäß Landes­gesetzblätter (WienBgld.StmkKtn.Sbg.Tirol - keine Landesabgabe in: OÖ und Vbg.)