Aufgaben der GIS

Die GIS Gebühren Info Service GmbH steht zu 100 Prozent im Besitz des ORF. Als beliehenes Unternehmen des Bundesministeriums für Finanzen ist sie mit der Einbringung und Verteilung der Rundfunkgebühren betraut.

Die Aufgaben der GIS sind behördliche, soweit diese die Entscheidung über Befreiungsanträge, die Anfrage über das Bestehen einer Meldepflicht und Bescheide bei Gebührenrückstand betrifft.

Aufgaben im Zusammenhang mit der Einbringung der Rundfunkgebühren:
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Anzahl der Teilnehmer weiterzuentwickeln und dadurch mehr Aufkommensgerechtigkeit zu schaffen
  • Erfassung der Rundfunkteilnehmer auch auf Grundlage von Meldedaten
  • Aufforderung zur Abgabe einer Mitteilung, dass an einem Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden
  • nötigenfalls die Veranlassung der Einbringung von Gebühren im Verwaltungsweg
  • Abrechnung der eingehobenen Gebühren, Abgaben und Entgelte und 
    Weiterleitung an Bund, Länder und ORF
  • Entscheidung über Anträge auf
    - Befreiung von den Rundfunkgebühren (Bundesministeriums für Finanzen),
    - auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus) und
    - auf Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie)
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist ein österreichisches Großunternehmen, betrachtet man folgende Fakten (2020)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
    - rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und im Außendienst
  • Transaktionsvolumen :
    Die GIS verrechnet 933,5 Millionen Euro an Rundfunkgebühren und damit verbundene Abgaben und Entgelte an die Leistungsempfänger weiter.
    • 644,9 Millionen Euro wurden an den ORF als Programmentgelte weitergeleitet.
    • Der Bund erhielt 56,8 Millionen Euro an Rundfunkgebühren, 64,5 Millionen Euro an Steuern sowie einen zweckgebundenen Kunstförderungsbeitrag in Höhe von 18,8 Millionen Euro.
    • Schließlich gingen 148,5 Millionen Euro an die Bundesländer (außer Oberösterreich und Vorarlberg, diese heben keine Landesabgabe ein).
  • Jahresumsatz: EUR 35,2 Mio.  
  • 3,65 Mio. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
    - 3,36 Mio. gebührenpflichtig
    - 293.503 befreit
Beratung und Information durch die GIS

Die GIS hat den Auftrag, Aufkommensgerechtigkeit herzustellen und wendet sich daher direkt an Haushalte, in denen keine Rundfunkempfangseinrichtungen gemeldet sind. Die Kundendienstmitarbeiter/-innen der GIS informieren im Rahmen von Kundenbesuchen über die Melde- und Gebührenpflicht. Auch versendet die GIS schriftliche Anfragen an nicht angemeldete Haushalte, die wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen.
Denn: Wer seinen Fernsehapparat oder Radio nicht anmeldet, verstößt gegen den Grundsatz der Fairness. Und außerdem gegen das Gesetz und macht sich damit strafbar.