Fragen zur Befreiung - Allgemein

Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Ja. Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt: 

GIS Gebühren Info Service,
Postfach 1000, 1051 Wien

Wer ist anspruchsberechtigt?

Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG. 

Arbeitslos

Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie der aktuellen Taggeldbestätigung bzw. aktuellen Bescheinigung des Arbeitsmarktservices. 
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Gehörlos

Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können nur einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen.
Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren für Radio ist nicht möglich. (Ausnahme: weitere Anspruchsgrundlagen vorhanden)

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit bzw. die schwere Hörbehinderung.
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Beihilfe zum
Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden)

Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
(soziale Hilfsbedürftigkeit)

Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. )

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung
  • Kopie Ihres Zuweisungsbescheides (Zivildienst)
  • Nachweis der Rezeptgebührenbefreiung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Mindestsicherung
(ehem. Sozialhilfe)

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie des Nachweises über laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit z.B. Bescheid der Mindestsicherung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pension

Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung)
  • bzw. gültigen Pensionsbescheid.(ebenso ggf. für Waisen-¬oder Witwenpension, sonstigen wiederkehrenden Leistung vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrente, Heeresversorgungsrente, Opferfürsorgerente, Verbrechensopferrente)
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pflegegeld

Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kontoauszug bzw. Kopie des aktuellen, gültigen Pflegegeldbescheid
  • Ggf. Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:

Studienbeihilfe
Schülerbeihilfe

Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. 

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
  •  

Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkünfte

Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen. 

Nicht zum Einkommen zählt:
  • Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
  • Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
  • Unfallrenten
  • Pflegegeld
  • Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.
Anzurechnende Einkommen
Alimente/Unterhalt  

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Unterlagen zu den Bezügen von Alimenten bzw. sonstigen Unterhaltszahlungen
AMS-Bezug Der AMS Bezug entspricht dem Arbeitslosengeld.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Kopie der aktuellen Taggeldbestätigung bzw. aktuellen Bescheinigung des Arbeitsmarktservices.
Grundversorgung Die Grundversorgung entspricht der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung.
Kinderbetreuungsgeld mit etwaiger Beihilfe Beim Kinderbetreuungsgeld handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

Anders verhält es sich bei einer Leistung aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes (= Familienbeihilfe). Dieses wird nicht dem Haushaltsnettoeinkommen angerechnet.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Krankengeld

Das Krankengeld soll den Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) entstanden ist.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Antragsteller: Nachweis des aktuellen Bescheides mit Dauer, Höhe und Versicherungsverhältnisses
  • Mitbewohner: adäquater, aktueller Beleg des Bezuges(Idealfall: Bescheid, auch Kontoauszug möglich)
Lohn/Gehalt Monatlichen Netto-Einkommen (exklusive der gesetzlichen Abzüge, wie Lohnsteuer, Lohnsteuer, etc.)

Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügiger oder Teilzeitbeschäftigungen sowie die Lehrlingsentschädigung. 

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Aktuelle Einkommensbestätigung oder der letzte Einkommensteuerbescheid
  • Bei Auszubildenden die Bestätigung der Lehrlingsentschädigungen.
Mindestsicherung

Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe entspricht der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Kopie des Nachweises über laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit. (z.B. Rezeptgebührenbefreiung)
Pension Pensionseinkommen oder Altersversorgung:
Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung)
  • bzw. gültigen Pensionsbescheid.
  • Ebenso Unterlagen ggf. für Waisen-oder Witwenpension
  • Ggf. Kopie der Befreiung von der Rezeptgebühr.
Rehabilitationsgeld Das Rehabilitationsgeld wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Bescheid des aktuellen Bezugs von Rehabilitationsgeld
Studien- /
Schulbeihilfe
Bezug von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Aktueller Bescheid über den Bezug
  • eines österreichischen Stipendiums aus sozialen Gründen
  • bzw. von Schulbeihilfe
Unterhalt/
Taschengeld
Sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert

Zum Beispiel:
  • Studenten: Finanzielle Unterstützung der Eltern bei studierenden Kindern.
  • Zivildiener: Familienunterhalt (entspricht nicht der Familienbeihilfe
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Angabe über finanzielle Unterstützung seitens Familienangehöriger und Dritter
  • Nachweis über den Bezug von Familienunterhalt (entspricht nicht der Familienbeihilfe)
Verpflegungsgeld +
Grundvergütung
(Zivildiener)
Grundvergütung wird vom Rechtsträger bzw. der Einrichtung an den Zivildienstleistenden ausbezahlt.
Wenn die Naturalverpflegung nicht möglich ist, muss die Einrichtung (deren Rechtsträger) ein Verpflegungsgeld nach den Grundsätzen der Verpflegungsverordnung berechnen und an den Zivildienstleistenden ausbezahlen.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Kopie Ihres Zuweisungsbescheides
Wochengeld Das Wochengeld stellt eine finanzielle Stütze für werdende Mütter im Mutterschutz dar.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Bescheinigung des Bezugs des Wochengeldes
Sonstige Einkünfte  
  • Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert (Sachbezug), vermindert um die gesetzlichen geregelten Abzüge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer)
  • Sonstige Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz § 2 (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung etc.)
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
  • Aktuelle Einkommensbestätigung
  • oder der letzte Einkommensteuerbescheid
  • ggf. Kopie des Einheitswertbescheides (bei gegebenenfalls aktiver, übergebener, verkaufter bzw. verpachteter Landwirtschaft).

Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: 

Außergewöhnliche Belastungen

Anerkannte außergewöhnliche Belastungen

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 u. 35 EStG, belegt durch den aktuellen Einkommenssteuerbescheid
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: 
24 Stunden Betreuung

Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service. 
Die 24h-Betreuung kann jedoch auch über den Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.
  • Oder ggf. aktueller Einkommenssteuerbescheid

Gesetzliche Grundlage zum Abzug:

Mietaufwand (Mietkosten) Hauptmietzins:
  • inklusive der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und anderer vergleichbarer mieterschützender Gesetze. 
    Hinweis: Gas/Strom zählt nicht zu den Betriebskosten
  • vermindert um eine etwaiger Mietzinsbeihilfe vom zuständigen Finanzamt.
Pauschalbetrag für Mietaufwand in Höhe von 140,00 Euro: Dieser wird automatisch als Abzugsposten für den Wohnaufwand angesetzt, wenn:
  • keine Angabe erfolgt
  • kein Rechtsverhältnis nach dem Mietrechtsgesetzes, dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz oder anderen vergleichbaren mieterschützenden Gesetzen besteht
    (Beispiel: Eigenheim).

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie

  • Aufschlüsselung der Miete inklusive Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes (MRG)
  • ggf. einen Nachweis über die Mietzinsbeihilfe und Wohnbeihilfe
Gesetzliche Grundlage zum Abzug:

Die GIS verschickt rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung ein Erinnerungsschreiben (Ablaufverständigung). Für eine Verlängerung ist ein neuer Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular ist dem Schreiben beigelegt. 

Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbietern) wählen. (Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber.)

Festnetz A1 Telekom
  AICALL
  COSYS DATA
  fonira Telekom
  Kabel TV-Amstetten
Handy  
  A1 Telekom
  Drei ("Sozial")
  HELP mobile ("HELP GIS befreit")
  T-Mobile ("Klax sozial")
  Spusu, Mass Response („spusu GIS befreit“) 
Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an.