Fragen zur Befreiung - Allgemein
Wo finde ich meine Teilnehmernummer?
Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Muss ich der GIS melden, wenn meine Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr gegeben sind?
Ja. Bitte geben Sie uns diese Änderung schriftlich an folgende Adresse bekannt:
GIS Gebühren Info Service,
Postfach 1000, 1051 Wien
Anspruchsgrundlagen - Personengruppen
Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Haushalts-Nettoeinkommen darf jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG.
Arbeitslos | Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Gehörlos | Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können nur einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld | Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden) Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit) | Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. ) Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) | Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pension | Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pflegegeld | Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |
Studienbeihilfe Schülerbeihilfe | Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |
Haushaltsnetto-Einkommen: Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkommen
Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkünfte
Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen.
Nicht zum Einkommen zählt:
- Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
- Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
- Unfallrenten
- Pflegegeld
- Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.
Anzurechnende Einkommen
Alimente/Unterhalt |
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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AMS-Bezug | Der AMS Bezug entspricht dem Arbeitslosengeld. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Grundversorgung | Die Grundversorgung entspricht der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Kinderbetreuungsgeld mit etwaiger Beihilfe | Beim Kinderbetreuungsgeld handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen. Anders verhält es sich bei einer Leistung aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes (= Familienbeihilfe). Dieses wird nicht dem Haushaltsnettoeinkommen angerechnet. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Krankengeld | Das Krankengeld soll den Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) entstanden ist. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Lohn/Gehalt | Monatlichen Netto-Einkommen (exklusive der gesetzlichen Abzüge, wie Lohnsteuer, Lohnsteuer, etc.) Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügiger oder Teilzeitbeschäftigungen sowie die Lehrlingsentschädigung. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Mindestsicherung | Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe entspricht der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Pension | Pensionseinkommen oder Altersversorgung: Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Rehabilitationsgeld | Das Rehabilitationsgeld wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Studien- / Schulbeihilfe | Bezug von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie Aktueller Bescheid über den Bezug
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Unterhalt/ Taschengeld | Sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert Zum Beispiel:
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Verpflegungsgeld + Grundvergütung (Zivildiener) | Grundvergütung wird vom Rechtsträger bzw. der Einrichtung an den Zivildienstleistenden ausbezahlt. Wenn die Naturalverpflegung nicht möglich ist, muss die Einrichtung (deren Rechtsträger) ein Verpflegungsgeld nach den Grundsätzen der Verpflegungsverordnung berechnen und an den Zivildienstleistenden ausbezahlen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Wochengeld | Das Wochengeld stellt eine finanzielle Stütze für werdende Mütter im Mutterschutz dar. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Sonstige Einkünfte |
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Haushaltsnetto-Einkommen: Mögliche Abzüge (Verminderung)
Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
Außergewöhnliche Belastungen | Anerkannte außergewöhnliche Belastungen Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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24 Stunden Betreuung | Monatlichen Kosten für die 24h-Betreuung, vermindert um den Zuschuss des Sozialministerium-Service. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
Gesetzliche Grundlage zum Abzug: |
Mietaufwand (Mietkosten) | Hauptmietzins:
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Was muss ich tun, um die Befreiung zu verlängern?
Die GIS verschickt rechtzeitig vor Ablauf der Befreiung ein Erinnerungsschreiben (Ablaufverständigung). Für eine Verlängerung ist ein neuer Antrag zu stellen. Das entsprechende Formular ist dem Schreiben beigelegt.
Für welchen Anbieter kann ich eine Telefonbefreiung beantragen?
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbietern) wählen. (Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber.)