Wer bezahlt was?

Vermieter von Ferienwohnungen

Jede Ferienwohnung / jedes Appartment benötigt eine Meldung.

Verfügt der Vermieter von Appartements/Ferienwohnungen über eine Konzession für gewerblichen Beherbergungsbetrieb, unterliegt dieser damit der Regelung für Hotels bzw. Pensionen. In diesem Fall ist ebenfalls eine ganzjährige Meldung zu bezahlen - unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte.

  • ONLINE-Anmeldung
    (ganzjährige Meldung, nicht privat)

Wohnt der Besitzer selbst in diesem Haus, so ist für seine eigene Wohnung eine ganzjährige Meldung erforderlich.

  • ONLINE-Anmeldung
    (ganzjährige Meldung, privat)
Hotels bzw. Pensionen

Gewerbliche Beherbergungsbetriebe (Hotel, Pension etc.) müssen eine ganzjährige Meldung bezahlen, unabhängig von der Anzahl von Rundfunkempfangseinrichtungen in den einzelnen Zimmern. 

  • ONLINE-Anmeldung
    (ganzjährige Meldung, nicht privat)

Befindet sich in einem Hotel eine Privatwohnung (z.B. des Hotelbesitzers, Geschäftsführers oder Hausmeisters), ist dafür eine eigene Gebühr zu entrichten.

  • ONLINE-Anmeldung
    (ganzjährige Meldung, privat)