Befreiung / Zuschuss

Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, EAG-Kosten-Befreiung, EAG-Kosten-Deckelung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden. 

Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas) oder Kosten-Deckelung (Strom) zu stellen. Auch diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.  

Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen.

NEU: Befreiungsrechner

  Testen Sie in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen.

Ablauf

Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung max. 5 Jahre).

Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können.