Befreiung / Zuschuss
Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, EAG-Kosten-Befreiung, EAG-Kosten-Deckelung
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden.
Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas) oder Kosten-Deckelung (Strom) zu stellen. Auch diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen.
- Allgemeine Voraussetzungen
- Anspruchsgrundlage: Wer ist anspruchsberechtigt?
- Einkommen: Haushalts-Nettoeinkommen (Richtsätze)
- Begünstigungsende
- Fernsprechentgelt-Zuschuss (inkl. Betreiber)
- EAG-Kosten-Befreiung § 72
- EAG-Kosten-Deckelung § 72a
- Antragsformulare
NEU: Befreiungsrechner
Testen Sie in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen. |
Ablauf
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung max. 5 Jahre). Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können. |