EAG-Kosten-Deckelung

Voraussetzungen für eine Antragstellung zur Kosten-Deckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.

Eine Kostendeckelung ist für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, welchen mangels Anspruchsgrundlage keine Rundfunkgebührenbefreiung zusteht.

Kostendeckelung bedeutet, dass die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen darf.

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Formulare
​​​​​​Hinweis:

Ein Antrag zur EAG-Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a kann auch dann zusätzlich gestellt werden, wenn bereits ein anderer Antrag bei der GIS gestellt worden ist.

 

Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten
Zählpunkt-
nummer(n)
Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz).
Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag.
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT.
Vertragspartner/in
Energienetzbetreiber
Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in.
Bestätigung 
  1. Der Standort, für den die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt wird, ist der Hauptwohnsitz.
  2. Antragsteller/in - & ggf. Vertragspartner/in des Netzbetreibers (Strom/Gas):
  3. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben und erteilen mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zum Datenaustausch zwischen GIS und Netzbetreiber.
Beilage
in KOPIE
  1. Rechnung (Strom/Gas) oder
  2. Netzzugangsvertrag (Strom und/oder Gas) oder
  3. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n) 

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