EAG-Kosten-Deckelung
Voraussetzungen für eine Antragstellung zur Kosten-Deckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz.
Eine Kostendeckelung ist für Haushalte mit geringem Haushaltsnettoeinkommen möglich, welchen mangels Anspruchsgrundlage keine Rundfunkgebührenbefreiung zusteht.
Kostendeckelung bedeutet, dass die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag einen Betrag von 75 Euro jährlich nicht übersteigen darf.
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Formulare
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus: Antrag zur Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a des Erneuerbaren-Ausbau Gesetz EAG-Kostendeckelung (PDF
Hinweis:
Ein Antrag zur EAG-Kostendeckelung für Haushalte nach § 72a kann auch dann zusätzlich gestellt werden, wenn bereits ein anderer Antrag bei der GIS gestellt worden ist.
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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