Haushalts-Nettoeinkommen
Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer).
Einkommen
Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Richtsätze in EUR pro Monat | ab 1.1.2022 | |
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1 Person | 1.154,15 | |
2 Personen | 1.820,80 | |
für jede weitere Person | 178,08 |
Abzugsfähige Ausgaben:
Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: