Haushalts-Nettoeinkommen

Darunter versteht man das Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. D.h. die Summe sämtlicher Einkünfte in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge (z.B. Sozial­versicherungs­beiträge, Lohnsteuer).

Einkommen

Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Richtsätze in EUR pro Monat
ab 1.1.2022  
1 Person 1.154,15  
2 Personen 1.820,80  
für jede weitere Person    178,08  
Abzugsfähige Ausgaben:

Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen: