EAG-Kostenbefreiung
Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags
Werden die Voraussetzungen einer „GIS-Befreiung“ (Rundfunkgebühren-Befreiung) erfüllt, müssen Haushalte weder die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie den Grüngas-Förderbeitrag (= EAG-Kostenbefreiung) bezahlen.
Hinweis:
- Ob Sie Rundfunkempfangsgeräte bei der GIS gemeldet haben oder nicht, ist für einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung icht relevant.
- Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung für Strom nach § 72a EAG.
Lesen Sie dazu mehr unter:
- Befreiung / Zuschuss - Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt
- EAG-Kostendeckelung
- Testen Sie mit unserem Online-Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung
(Radio & TV: Rundfunkgebühen, Telefon: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, Strom/Gas: EAG-Kosten-Befreiung) grundsätzlich erfüllen:
Online-Befreiungsrechner
Sie sind noch NICHT befreit und auch NICHT Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt?
- Füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und den damit verbunden Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrages und des Grüngas-Förderbeitrages (PDF)
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: | Name, Adresse, Kontaktdaten |
Zählpunkt- nummer(n) | Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz). Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag. Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT. |
Vertragspartner/in Energienetzbetreiber | Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in. |
Bestätigung |
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Beilage in KOPIE |
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Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zum Thema EAG-Kosten-Befreiung bzw. EAG-Kosten-Deckelung