EAG-Kostenbefreiung

Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderpauschale, des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie des Grüngas-Förderbeitrags

Werden die Voraussetzungen einer „GIS-Befreiung“ (Rundfunkgebühren-Befreiung) erfüllt, müssen Haushalte weder die Erneuerbaren-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag sowie den Grüngas-Förderbeitrag (= EAG-Kostenbefreiung) bezahlen. 

Hinweis:
Lesen Sie dazu mehr unter:
Sie sind noch NICHT befreit und auch NICHT Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt?
Informationen, die unbedingt am Antragsformular anzugeben bzw. beizulegen sind:
Personendaten: Name, Adresse, Kontaktdaten
Zählpunkt-
nummer(n)
Für alle installierten Strom- bzw. Gas-Zähler Ihres Standorts (Hautwohnsitz).
Sie finden diese auf Ihrer Rechnung (Strom/Gas) bzw. auf dem Netzzugangsvertrag.
Bei der Zählpunktnummer handelt es sich um eine 33stellige alphanumerisches KennzeichNummer, beginnend mit AT.
Vertragspartner/in
Energienetzbetreiber
Person auf die der Netzzugangsvertrag lautet, sofern nicht gleichlautend mit Antragsteller/in.
Bestätigung 
  1. Der Standort, für den die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt wird, ist der Hauptwohnsitz.
  2. Antragsteller/in - & ggf. Vertragspartner/in des Netzbetreibers (Strom/Gas):
  3. Sie bestätigen die Richtigkeit Ihrer Angaben und erteilen mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis zum Datenaustausch zwischen GIS und Netzbetreiber.
Beilage
in KOPIE
  1. Rechnung (Strom/Gas) oder
  2. Netzzugangsvertrag (Strom und/oder Gas) oder
  3. Bestätigung des Netzbetreibers (Strom/Gas) mit Angabe der Zählpunktnummer(n) 

Lesen Sie auch: Fragen und Antworten zum Thema EAG-Kosten-Befreiung bzw. EAG-Kosten-Deckelung