Anspruchsgrundlage

Wer ist anspruchsberechtigt?

Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. 

Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG. 

Arbeitslos

Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie der aktuellen Taggeldbestätigung bzw. aktuellen Bescheinigung des Arbeitsmarktservices. 
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Gehörlos

Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können nur einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen.
Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren für Radio ist nicht möglich. (Ausnahme: weitere Anspruchsgrundlagen vorhanden)

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Aktuelles fachärztliches Attest über die Gehörlosigkeit bzw. die schwere Hörbehinderung.
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Beihilfe zum
Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden)

Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln
(soziale Hilfsbedürftigkeit)

Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. )

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Nachweis der Bescheinigung über den Bezug der Grundversorgung
  • Kopie Ihres Zuweisungsbescheides (Zivildienst)
  • Nachweis der Rezeptgebührenbefreiung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Mindestsicherung
(ehem. Sozialhilfe)

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kopie des Nachweises über laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Bedürftigkeit z.B. Bescheid der Mindestsicherung
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pension

Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Aktuellen Kontoauszug (mit Pensionsüberweisung)
  • bzw. gültigen Pensionsbescheid.(ebenso ggf. für Waisen-¬oder Witwenpension, sonstigen wiederkehrenden Leistung vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrente, Heeresversorgungsrente, Opferfürsorgerente, Verbrechensopferrente)
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:
Pflegegeld

Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung.

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

  • Kontoauszug bzw. Kopie des aktuellen, gültigen Pflegegeldbescheid
  • Ggf. Nachweis über den Bezug eines Zuschusses des Sozialministerium-Service zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung, inkl Nachweis über die Höhe der Ausgaben.

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung:

Studienbeihilfe
Schülerbeihilfe

Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz

Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:

ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. 

Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: