Anspruchsgrundlage
Wer ist anspruchsberechtigt?
Das Haushalts-Nettoeinkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Sollten Sie nicht zu einer anspruchsberechtigen Persongruppe (Anspruchsgrundlage) gehören, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit einer EAG-Kosten-Deckelung nach § 72a EAG.
Arbeitslos | Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz, Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Gehörlos | Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können nur einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld | Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde durch die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld abgelöst (für Kinder, die ab 1.1.2010 geboren wurden) Achtung: Das Kinderbetreuungsgeldes ohne dessen Beihilfe stellt keine Anspruchsgrundlage dar. Es handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Leistung aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Hilfsbedürftigkeit) | Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit. Hierzu zählen unter anderem der Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung etc. ) Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Mindestsicherung (ehem. Sozialhilfe) | Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung hat die Sozialhilfe abgelöst. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pension | Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
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Pflegegeld | Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |
Studienbeihilfe Schülerbeihilfe | Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie:
ausgestellt von der zuständigen Beihilfenbehörde. Gesetzliche Grundlage zur Anspruchsvoraussetzung: |