Fragen zur Abmeldung

Nein. Eine Abmeldung ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre Empfangsgeräte entfernt haben, in einen Haushalt übersiedeln, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden oder ins Ausland ziehen.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen, können Sie eine Befreiung von der Bezahlung der Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten beantragen. Zum Beispiel: AMS-Bezug und geringes Haushaltsnettoeinkommen. Das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen muss unter jenen der offiziellen Richtsätze liegen: 1 Person: EUR 1.154,15, 2 Personen: 1.820,80 (Richtsätze per 1.1.2022). 

Ebenfalls möglich ist, die Beantragung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale. Lesen Sie mehr dazu unter:

 

  Testen Sie in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen.

Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.

Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.

Wenn Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen nicht mehr betrieben oder betriebsbereit gehalten werden, können diese abgemeldet werden.

Mit anderen Worten: Wenn Sie

  • * keine Empfangsgeräte haben,
  • *  in einen Haushalt übersiedeln, in dem bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden,
  • *  ins Ausland ziehen,

dann können Sie die Radio- und Fernsehempfangsgeräte abmelden.

Bitte teilen Sie uns Ihre Abmeldung schriftlich mit (Unterschrift nicht vergessen!).  

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die GIS

Post:GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Fax:05 0200 DW 300
E-Mailals gescannte Beilage
kundenservice@gis.at

Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Service-Hotline 0810 00 10 80.

Eine Abmeldung ist nur für die Zukunft und damit nicht rückwirkend möglich.

Die Gebührenpflicht erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS einlangt - ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch Tod des Teilnehmers.

Wenn an einem Standort Rundfunkempfangsanlagen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden und die prinzipielle Empfangsmöglichkeit besteht, d.h. dieser terrestrisch (analog oder digital) mit den ORF-Programmen versorgt ist, müssen die Rundfunkgebühren (inkl. ORF-Programmentgelt) entrichtet werden.

Umstellung von Antennenfernsehen auf den HD-Standard (DVB-T2)

Seit der Umstellung benötigen Sie ein ORF-fähiges DVB-T2-Empfangsgerät und eine kostenlose Registrierung bei simpliTV.

Das Serviceteam der DVB-T-Infohotline unterstützt Sie gerne unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 66 55 66 (Mo-Sa, 08:00-21:00 Uhr) oder per E-Mail unter dvb-t2@orf.at.