Wer bezahlt was?

Privatzimmervermietung

Als Privatzimmervermieter ist z.B. ein Einfamilienhaus, Bauernhaus oder ein ähnliches Gebäude definiert, in dem eine Familie wohnt, die insgesamt nicht mehr als zehn Betten an Feriengäste kurzzeitig vermietet. 

Da die Familie hier ihr eigenes Haus zur Verfügung stellt und die Gäste im Familienverbund beherbergt werden, wird dieser Fall wie ein Haushalt behandelt.

Das bedeutet, dass einmalige Gebührenpflicht besteht, eine ganzjährige Meldung - so wie sie für jeden Privathaushalt gilt.

Hinweis:

Betreibt der Privatzimmervermieter in seinem Zimmerverband ein eigenes Appartement/Ferienwohnung, so benötigt dies eine eigene Meldung (auch wenn die Anzahl von 10 Betten in Summe nicht überschritten wird!)

  • ONLINE-Anmeldung
    (ganzjährige Meldung, privat)