Fragen zur Verrechnung
Wo finde ich meine Teilnehmernummer?
Die Teilnehmernummer (zehnstellig) ist auf der Rundfunkgebührenvorschreibung, der GIS Original-Zahlungsanweisung oder auf der Transaktionszeile des Kontoauszugs ersichtlich.
Unter Angabe von Namen, Anschrift und Geburtsdatum bzw. Firmennummer können wir Ihnen auch gerne Ihre Teilnehmernummer telefonisch oder schriftlich mitteilen.
Wie bezahle ich die Gebühren?
Es stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- SEPA-Zahlungsanweisung per Post
- SEPA-Zahlungsanweisung per E-Mail (für Online-Banking)
- SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)
Mit einer SEPA-Lastschrift ersparen Sie sich den Weg zur Post oder Bank, etwaige Zahlscheingebühren und das Beobachten der Zahlungsfrist.
Zahlungsweise:
Die Rundfunkgebühren sind im Voraus zu entrichten und es kann der Zahlungszeitraum wie folgt gewählt werden:
1 x jährlich
2 x jährlich (halbjährlich)
6 x jährlich (jeweils zwei Monate)
Ich möchte die Rundfunkgebühren online überweisen. Auf was muss ich dabei achten?
Bei Online-Zahlung tragen Sie bitte NUR die auf der SEPA-Zahlungsanweisung angeführte Nummer (12stellig) im Feld Zahlungsrefrenz ein.
Bankverbindung:
IBAN: AT67 3100 0004 0401 1011
BIC: RZBAATWW
Vorschreibung per E-Mail
Die GIS bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre aktuelle Rundfunkgebühren-Vorschreibung bequem per E-Mail anstatt per Post zu erhalten.
- Auftrag zur elektronischen Vorschreibung
Meine Rundfunkgebührenvorschreibung weist einen falschen Betrag/einen falschen Vorschreibungszeitraum auf. Was kann ich tun?
Wir helfen in diesem Fall schnell und unbürokratisch: Wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstmitarbeiter/-innen per E-Mail kundenservice(at)gis.at
oder telefonisch unter der Service-Hotline 0810 00 10 80, Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr, am Samstag von 9.00 bis 17.00 Uhr.
Was passiert, wenn ich meine Rundfunkgebühren nicht (fristgerecht) bezahle?
Nach Ablauf der Fälligkeit erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Diese enthält einen Säumniszuschlag von zehn Prozent auf die offenen Rundfunkgebühren. Dieser dient zur Deckung des entstandenen Verwaltungsaufwandes.
Wird trotz erster Mahnung nicht bezahlt, versendet die GIS eine zweite und letzte Mahnung.
Ein erneuter Zahlungsverzug führt unweigerlich zu Anwalts- und Gerichtskosten, bis hin zur Exekution (Pfändung/Lohnpfändung).
Tipp: Bei einer SEPA-Lastschrift werden die Rundfunkgebühren fristgerecht von Ihrem Bankkonto abgebucht. Mit anderen Worten: Erlagschein ade.
Steigen Sie jetzt um auf SEPA-Lastschrift!
- SEPA-Laschrift Privat
- SEPA-Lastschrift Unternehmen/Institut
Wie hoch ist der Säumniszuschlag (die Mahngebühr) bei Zahlungsverzug?
Bei Zahlungsverzug schickt die GIS eine Zahlungserinnerung mit einem Säumniszuschlag (Mahngebühr) von zehn Prozent auf die offene Rundfunkgebühr.
Diese zehn Prozent kommen deshalb zu Stande, weil mit der Zahlungserinnerung zusätzliche Kosten verbunden sind, wie z.B. die Produktion neuer SEPA-Zahlungsanweisungen (Erlagscheine), neuerliche Portospesen, Aufwendungen für die erneute Überwachung des Zahlungseinganges.
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Welche Vorteile habe ich durch eine SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)?
Bei einer SEPA-Lastschrift werden die Rundfunkgebühren direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht. Mit anderen Worten: Erlagschein ade.
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- SEPA-Lastschrift Unternehmen/Institut
- Download
Vorteile:
Mehr Bequemlichkeit |
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Weniger Kosten |
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Mehr Sicherheit |
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UND |
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