Hinweise, Sicherheit, Datenschutz

Datenschutz-Information für betroffene Personen gem. Art 13 und Art 14 DSGVO

Als gesetzlich mit dem Rundfunkgebührenmanagement betrautes Unternehmen ist uns der Schutz Ihrer Daten ein hohes Anliegen. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen darüber, wie wir Ihre Daten verarbeiten.

1. WER IST FÜR DIE DATENVERARBEITUNG VERANTWORTLICH UND AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

Verantwortlich ist die GIS Gebühren Info Service GmbH.

Sollten Sie Anliegen oder Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch unser Unternehmen haben, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren.

GIS Gebühren Info Service GmbH
Datenschutz
Postfach 1000, 1051 Wien
E-Mail: kundenservice@gis.at

2. ZU WELCHEM ZWECK UND AUF WELCHER RECHTSGRUNDLAGE WERDEN DIE DATEN VERARBEITET?

Datenverarbeitung im Rundfunkgebührenauftrag:

Für den Vollzug des uns gesetzlich obliegenden Rundfunkgebührenauftrags ist es unerlässlich, dass wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. 

Wir benötigen dies zur 

  • personenbezogenen Erfassung der Rundfunkteilnehmer, auch auf Grundlage von Meldedaten, 
  • zur Verifizierung, ob an einem Standort eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben oder betriebsbereit gehalten wird,
  • nötigenfalls zur Veranlassung der Einbringung von Gebühren im Verwaltungsweg, und
  • zur Abrechnung der eingehobenen Gebühren, Abgaben und Entgelte. 

Im Rahmen der Entscheidung über Anträge auf

  • Befreiung von den Rundfunkgebühren,
  • auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und
  • EAG-Kostenbefreiung

verarbeiten wir ebenso Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage

Unsere Rechtsgrundlage für diese Datenverwendungen findet sich in den Bestimmungen des Rundfunkgebührengesetzes, BGBl I Nr 159/1999.
Alle Rechtsvorschriften, die unser Tätigwerden notwendig sind, finden sie in den folgenden Gesetzen:

  • Bundesgesetz vom 9. Dezember 1981 über den Kunstförderungsbeitrag (Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981)
  • Bundesgesetz vom 18. Juni 1970 über Fernmeldegebühren (Fernmeldegebührengesetz)
  • Bundesgesetz über Zuschussleistungen zu Fernsprechentgelten Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FEZG)
  • Bundesgesetz über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG)
  • Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk

3. WELCHE DATEN WERDEN VERARBEITET?

Unter "personenbezogenen Daten" sind jegliche Informationen zu verstehen, die sich auf natürliche Personen entweder mittelbar oder unmittelbar beziehen (etwa Namen, Adressen, Meldedaten oder auch Daten zur Gebührenvorschreibung).

 

Es werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

  • Adresse/Kontaktdaten (z. B. auch von Dritten wie Betreuer/in, Kontaktdaten und Kontaktform für barrierefreie Kommunikation)
  • Personendaten (z. B. Name, Titel, Geburtsdatum)
  • Bankverbindung/Mandat (z. B. IBAN, Namen und Adresse eines/einer Dritten, sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde)
  • Daten zum Teilnehmerverrechnungskontos (z. B. Teilnehmernummer, Anmeldedatum und -art, Zahlungsmodalitäten, Saldo des Teilnehmerkontos)
  • Daten zu Produkten/Nutzungen/Standorten (z. B. Anzahl und/oder Standorte von Wohnungen, Betriebsstätten, Gästezimmern, Ferienwohnungen und Daten zu bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräten für Rundfunkgebührenzeiträume)
  • Daten zu Befreiungen (z. B. Antragsdatum, Zeitraum der Befreiung/Ermäßigung)
  • Buchungsbelege (z. B. zu Forderungen, Zahlungen, Lastschrift)
  • archivierter Schriftwechsel (ausgehender und eingehender Schriftverkehr zum Teilnehmerkonto)
  • Historie des Teilnehmerkontos (z. B. Datum einer Anschriftenänderung, einer Forderungs-/Zahlungsbuchung, Telefongesprächsnotizen)
  • Ausweisdaten amtlicher Lichtbildausweise (z.B.: Ausweisscan)

 

4. AUS WELCHEN QUELLEN STAMMEN DIE DATEN? 

Die GIS verarbeitet personenbezogene Daten, die sie im Rahmen des Rundfunkgebührenmanagement direkt von Ihnen erhält. Darüber hinaus erhält die GIS Daten von folgenden öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen. 

  • Gesetzlicher Auftrag: Meldebehörden
  • Öffentliche Quellen: Firmenbuch, Telefonbuch
  • Sonstige Dritte, für die Sie eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z. B. Betreuer/in, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter/in) 

5. WER BEKOMMT DIE DATEN? 

Innerhalb der GIS erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. 

Ebenfalls können von der GIS beauftragte externe Dienstleister zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung, personenbezogene Daten erhalten, wenn sie Garantie dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. In diesem Sinne können Empfänger von personenbezogenen Daten sein:

  • Externe Dienstleister zur telefonischen Sachbearbeitung
  • Druck-/Postdienstleister
  • Geldinstitute
  • Inkassounternehmen
  • Behörden und Unternehmen im Rahmen von Adressklärungen (z. B. Meldebehörden)

In bestimmten Fällen kann es dazu kommen, dass wir Behörden oder Gerichten auf deren Anfragen hin personenbezogene Daten zu Ihrer Person offen legen müssen. In all diesen Fällen achten wir jedoch stets darauf, dass die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden und damit der Schutz Ihrer Daten gewahrt bleibt.

Es findet keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation statt.

6. IN WIEWEIT GIBT ES EINE AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG 
ODER FINDET PROFILING STATT?

Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling (gemäß Art. 22 EU-DSGVO) findet bei der GIS Gebühren Info Service GmbH nicht statt. Auch Wahrscheinlichkeits- oder Scorewerte werden von der GIS nicht erhoben oder gespeichert.

7. WELCHE TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN MAßNAHMEN WERDEN ZUR DATENSICHERHEIT GETROFFEN?

Als ISO 27001 zertifiziertes Unternehmen ist es für uns selbstverständlich, dass jeglicher Datenverkehr sowohl innerhalb unseres Unternehmens, als auch mit Dienstleistern, nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt erfolgt. 

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation unter Verwendung handelsüblicher Mailprogramme (etwa MS Exchange) keinen absoluten Schutz vor Drittzugriffen bietet und dass bei dieser Form der Kommunikationsübermittlung auch nicht-Europäische Server eingeschalten sein können.

Ebenso selbstverständlich ist es für uns zu gewährleisten, dass unsere unternehmensinternen Rechenzentren sämtliche ISO 27001 Sicherheitsstandards erfüllen. Unser Sicherheitsverständnis überbinden wir auch auf die von uns in Anspruch genommenen Dienstleister, welche wir zur Einhaltung gleichartiger oder ebenbürtiger Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet haben. 

Sollten Sie Fragen zu unseren - konkret Ihren Geschäftsfall - betreffenden Datensicherheitsvorkehrungen haben, wenden Sie sich bitten an kundenservice(at)gis.at.

8. WELCHE DATENSCHUTZRECHTE BESTEHEN?

Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten im Umfang der Bestimmungen der EU-DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch. 

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO besteht gegenüber der GIS nicht, da die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 2 EU-DSGVO für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt (Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks). 

Recht auf Auskunft, Art. 15 EU-DSGVO:

Sie können Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Ihrer Person und zu Ihrem Geschäftsfall von uns verarbeiteten Daten und zur Art dieser Verarbeitung verlangen. 

Recht auf Berichtigung, Art. 16 EU-DSGVO: 

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind, so können Sie deren Berichtigung oder Vervollständigung verlangen.  

Recht auf Löschung, Art. 17 EU-DSGVO: 

Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. 

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass die Rechte „Berichtigung“ und „Löschung“ einander ergänzen, sodass Sie nur entweder die „Berichtigung bzw. Vervollständigung Ihrer Daten“ oder deren „Löschung“ verlangen können.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 EU-DSGVO: 

Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage verlangen. 

Einzelfallbezogenes Recht auf Wiederspruch, Art. 21 EU-DSGVO: 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die GIS ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO). 

Sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben, besteht das Recht gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Die Gründe sind nachzuweisen. 

Wichtiger Hinweis: In der Regel liegen jedoch bei der GIS zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor.

Sofern die Verarbeitung der Daten auf eine erteilte Einwilligung gestützt wird (z.B. E-Mail Zusendung der Gebührenvorschreibung, erteiltes SEPA-Lastschriftmandat), kann diese jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, der GIS gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf der Einwilligung lässt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten unberührt.

9. WIE KANN ICH MEINE RECHTE GELTEND MACHEN?

Bei all Ihren Anliegen ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren, wobei wir Sie hierbei stets um einen Beleg Ihrer Identität (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises) ersuchen. Dies soll verhindern, dass über den Weg eines Auskunftbegehrens personenbezogene Daten in die Hände Unbefugter gelangen können. 

10. BESTEHT EIN RECHT AUF BESCHWERDE?

Auch wenn wir uns bestmöglich um den Schutz und die Integrität Ihrer Daten bemühen, können Meinungsverschiedenheiten über die Art, wie wir Ihre Daten verwenden nicht ausgeschlossen werden. Sind Sie der Ansicht, dass wir Ihre Daten in nicht zulässiger Weise verwenden, so steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde offen.

10. WIE LANGE WERDEN DIE ERHOBENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN GESPEICHERT (UNSERE DATENAUFBEWAHRUNG:) 

Datenart Aufbewahrungsfrist
Meldedaten aus dem
Zentrale Melderegister (ZMR )
mit Ablauf des dem Einlangen folgenden Kalenderjahres
unternehmensbezogenen "Rechnungslegungsdaten"
der GIS (zB Geschäftskorrespondenz, Bilanzdaten)
Siebenjährige Aufbewahrung
Dokumentation geleisteter und verbuchter
Gebührenzahlungen der Rundfunkteilnehmer 
Siebenjährige Aufbewahrung
Auskünfte aufgrund schriftlicher Anfragen an
noch nicht gemeldete Haushalte
(RGG § 2 Abs. 5)
Dreißigjährige Aufbewahrungsfrist
"Verfahrensdaten" (personen-bezogene Daten über Befreiungsanträge, über Gebührenrückstände,
über Fehlbemessungen, über Einzelvereinbarungen sowie über die Erstellung von Rückstandsausweisen)
Dreißigjährige Aufbewahrungsfrist
Bewerberdaten 6-monatige Aufbewahrungsfrist
(außer bei gesonderten Vereinbarungen)

11. GIBT ES FÜR SIE EINE PFLICHT ZUR BEREITSTELLUNG IHRER DATEN?

Eine Pflicht zur Bereitstellung von bestimmten personenbezogenen Daten ergibt sich für Sie aus dem Rundfunkgebührengesetz – RGG BGBl. I Nr. 159/99, §2 Abs. 3.:

Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom Rundfunkteilnehmer der GIS unverzüglich in der von dieser festgelegten Form zu melden. Die Meldung hat zu umfassen: 

  • Namen (insbesondere Vor- und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), 
  • Geschlecht und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, 
  • genaue Adresse des Standorts, 
  • Datum des Beginns/Endes des Betriebes und 
  • die Art der Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie 
  • deren Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung ist.

Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, der GIS auf Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen (RGG §2, Abs.5.) 

Folgende im Einzelfall erforderliche Daten sind Ihrerseits mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

Anmeldung/Änderungsmeldung:

  • Namen (insbesondere Vor- und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen - sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand),
  • Geschlecht und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers,
  • Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Teilnehmers und seines gesetzlichen Vertreters,
  • genaue Adresse des Standorts (bzw. letzte der GIS gemeldete Anschrift des Teilnehmers),
  • Teilnehmernummer,
  • Datum des Beginns des Betriebes der Rundfunkempfangseinrichtung/en,
  • die Art der Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie 
  • deren Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung ist.
Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
  • Datum des Endes des Betriebes der Rundfunkempfangseinrichtung/en
  • der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt (Grund der Abmeldung)

12. WELCHE MÖGLICHEN FOLGEN HAT ES, WENN DER VERPFLICHTUNG ZUR BEREITSTELLUNG NICHT NACHKOMMEN WIRD? 

Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird.

In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen.

Im Falle einer Abmeldung gilt, dass die Gebührenpflicht frühestens mit Ende jenes Monats erlischt, in dem Ihre Abmeldung bei der GIS einlangt - ausgenommen die Gebührenpflicht endet durch Tod des Teilnehmers.

13. WELCHE DATEN WERDEN BEIM BESUCH DER GIS-HOMEPAGE ERHOBEN BZW. GESPEICHERT?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Unsere technischen Standards 

Wir treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die Sicherheit der von uns verwalteten Daten sicherzustellen und diese gegen zufällige oder nicht zufällige Manipulationen, gegen Zerstörung, Verlust oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Ihre gesamten persönlichen Daten werden durch das Sicherheitsverfahren Secure Socket Layers (SSL) verschlüsselt an unseren Server übermittelt. Die Informationen werden so bei der Übertragung im Internet vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Diese Technik bietet höchste Sicherheit und wird daher beispielsweise auch von Banken zum Datenschutz beim Online-Banking eingesetzt. Sie erkennen, dass Daten verschlüsselt übertragen werden, an der geschlossenen Darstellung eines Schlüssel- bzw. Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

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