Wer bezahlt was?
Firmen und Institutionen
10er-Regelung bei Firmen und Institutionen
Für Firmen und Instituten gilt, dass für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort eine Gebühr zu zahlen ist. Bis zu jeweils zehn weitere Geräte, eine weitere Gebühr (10er Regelung).
Also, wenn in einem Bürogebäude zehn Fernsehgeräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen.
Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw.
- ONLINE-Anmeldung
Es gibt aber Ausnahmen:
Folgende Institutionen zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangseinrichtungen.
- Betriebsstätten eines Rundfunkunternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunkempfangseinrichtungen befugten Gewerbetreibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler)
- Unterrichtsräume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule
- Amtsräume einer Bezirksverwaltungsbehörde und einer Polizeidienststelle
- Betriebsstätten der Gastronomie sowie Gästezimmer gewerblicher Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) und Privatzimmervermieter
- Heime für Auszubildende, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Rehabilitation oder Pflege von Behinderten
Hinweis:
Hotels/Pensionen bzw. Ferienwohnungen/Appartments fallen nicht unter "Firmen/Institutionen".