Wer bezahlt was?

Firmen und Institutionen

10er-Regelung bei Firmen und Institutionen

Für Firmen und Instituten gilt, dass für die ersten zehn Empfangs­­­einrichtungen an einem Standort eine Gebühr zu zahlen ist. Bis zu jeweils zehn weitere Geräte, eine weitere Gebühr (10er Regelung).

Also, wenn in einem Büro­gebäude zehn Fernseh­geräte stehen, dann ist dafür eine Gebühr zu zahlen.
Sind es zwischen elf und 20 Geräte, wird eine zweite Gebühr fällig, bis zu 30 eine dritte usw.

  • ONLINE-Anmeldung

Es gibt aber Ausnahmen:

Folgende Institutionen zahlen nur eine Rundfunkgebühr, unabhängig von der Zahl der Rundfunkempfangs­einrichtungen.

  • Betriebs­stätten eines Rundfunk­­­unternehmers und eines zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Vermietung oder zur Reparatur von Rundfunk­empfangs­­einrichtungen befugten Gewerbe­­treibenden für Zwecke der Ausübung eines Gewerbes (z.B. Elektrohändler)
  • Unterrichts­räume einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeits­recht ausgestatteten Schule
  • Amts­räume einer Bezirks­­verwaltungs­­­behörde und einer Polizei­­dienststelle
  • Betriebs­­stätten der Gastronomie sowie Gäste­zimmer gewerblicher Be­herbergungs­­­betriebe (z.B. Hotels) und Privat­zimmer­­­vermieter
  • Heime für Auszu­bildende, Heime für ältere Menschen und Anstalten für die Re­habilitation oder Pflege von Be­hinderten

Hinweis:

Hotels/Pensionen bzw. Ferienwohnungen/Appartments fallen nicht unter "Firmen/Institutionen".