Fragen zu den Gebühren

Die Rundfunk­­gebühren betragen pro Monat EUR 22,45 (Vbg./OÖ) bis EUR 28,65 (Stmk.). Je nach Zahlungsweise für 2, 6 oder 12 Monate auf Ihrer Vorschreibung hochgerechnet. 

Doch nicht alles erhält der ORF - konkret sind dies nur 60 Cent/Tag.

Die Radio- und Fernsehgebühren verwendet der Bund u.a. zur Förderung von Projekten österreichischer Privat-Sender.

Der Kulturförderungsbeitrag dient kulturellen Zwecken, der Altstadterhaltung sowie der Förderung neuer Medien.

Der Verwendungszweck der Landesabgabe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Der ORF verwendet das Programmentgelt für

  • 4 TV-Kanäle,
  • 12 Radioprogramme,
  • das ORF.at-Netzwerk,
  • die ORF-TVthek,
  • den Teletext
  • und vieles mehr. 

Zusammengerechnet - nur rein für TV und Radio - entspricht dies 400 Stunden am Tag oder 146.000 Stunden im Jahr. Damit bietet der ORF volles Programm für jede Österreicherin und jeden Österreich. 
Immerhin nutzen 98 % der Bevölkerung mindestens ein Angebot des ORF pro Woche. 

Die Gebührenpflicht besteht nicht, wenn 

  • dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung erteilt wurde oder
  • für den Standort bereits die Gebühren entrichtet werden (also wenn jemand bei jemandem anderen einzieht, wo bereits Gebühren bezahlt werden).
     
  • keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind. 

Auch sind Autoradios nicht gebührenpflichtig - Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden ist gebührenfrei.


Melde- /gebührenpflichtig sind:

Gerätekonstellationen unter Verwendung einer

Ebenso melde- /gebührenpflichtig sind:
  • Geräte ohne Rundfunktechnologien – die in Kombination mit Rundfunkkomponenten (etwa Kabel, SAT, dvb-T, etc.), Rundfunk wahrnehmbar machen - sind ebenso melde- und gebührenpflichtig.
    Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Monitore, Pop-Tech, etc.).
  • Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte
  • Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang

Viele Personen glauben, dass die Rundfunkgebühren zur Gänze dem ORF zugute kommen. Doch das stimmt so nicht: Was so einfach als Rundfunkgebühr bezeichnet wird, setzt sich tatsächlich aus vielen Teilgebühren zusammen:

  • Radio- und Fernsehgebühr
    (= Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen): ergeht an den Bund, konkret ans Bundesministerium für Finanzen.
     
  • Programmentgelt:
    erhält der ORF; von dieser Summe muss der ORF die Umsatzsteuer und die Einhebungsvergütung (also die Kosten der GIS) zahlen
     
  • Kunstförderungsbeitrag:
    ergeht an den Bund.
     
  • Landesabgabe:
    ist je nach Bundesland unterschiedlich, ist zweckgebunden und fließt dem jeweiligen Landesbudget zu.

Auf Grund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hohen Landesabgabe, ist damit verbunden auch die Höhe der Rundfunkgebühr von Bundesland zu Bundesland verschieden. Der Betrag für Radio und Fernsehen variiert deshalb zwischen 22,45 (Vbg/OÖ) und 28,65 (Stmk) Euro pro Monat. 

Dem ORF verbleiben nach allen Abzügen bei einer Meldung von Fernsehempfangseinrichtungen (inkl. Radio) monatlich EUR 18,13 oder 60 Cent pro Tag. Dies sind im Österreich-Durchschnitt knapp 67 Prozent des vorgeschriebenen Gesamtbetrages, womit Eigenproduktionen, Sendeanlagen, Landesstudios, technische Ausstattungen, Lizenzen und vieles mehr bezahlt werden.

Gebührenübersicht

Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit beantragt werden. Allerdings: Eine Gebührenbefreiung setzt voraus, dass Fernseh- und Radiogeräte bereits gemeldet wurden und der Hauptwohnsitz in Österreich ist. Der Antragssteller muss seinen Befreiungsgrund nachweisen können. Im Kapitel Befreiung finden Sie eine genaue Liste, mit der Sie herausfinden können, ob für Sie Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht.

 

Das Einmaleins der Gebührenbefreiung

Und wenn Sie weitere Fragen haben: Beim Kundendienst in den GIS Service-Centern oder unter der Service-Hotline erhalten Sie weitere Informationen.

So erreichen Sie uns

 

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird. Sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.

Die Rundfunk­­gebühren betragen pro Monat EUR 22,45 (Vbg./OÖ) bis EUR 28,65 (Stmk.). Doch nicht alles erhält der ORF. .

Nur das sogenannte "Programmentgelt" fließt dem ORF zu. Nach Abzug von Umsatzsteuer und Einhebungsvergütung verbleiben dem ORF EUR 18,13 pro Monat.

Effektiv erhält der ORF 60 Cent pro Tag.
Dafür bietet der ORF den ganzen Tag volles Programm für jede Österreicherin und jeden Österreicher. In vier TV-Kanälen, zwölf Radioprogrammen, dem ORF.at-Netzwerk, der ORF-TVthek, dem Teletext, mit neun Landesstudios und vielem mehr. 400 Stunden am Tag, 146.000 Stunden im Jahr.