Fragen betreffend Firmen
Ich zahle AKM-Gebühren für meinen Betrieb, muss ich trotzdem Rundfunkgebühren bezahlen?
Ja. Denn AKM- oder sonstige Gebühren hängen nicht mit Rundfunkgebühren zusammen.
Büro, Verkaufsräume, Lager usw. meiner Firma befinden sich an verschiedenen Standorten. Wie oft muss ich hier Gebühren zahlen?
Für jeden dieser Standorte sind die dort befindlichen Rundfunkempfangseinrichtungen jeweils gesondert melde- und gebührenpflichtig.
Bitte informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer Sammelrechnung (für Großkunden).
Meine Firma ist in meiner Privatwohnung untergebracht. Muss ich dafür extra Rundfunkgebühren zahlen?
Ja. Die Räumlichkeit der Firma hat einen anderen Nutzungszweck als die Wohnung. Daher ist diese als gesonderter Standort zu betrachten, wenn die Firmenräumlichkeit von den Wohnräumen getrennt ist. Alle Rundfunkempfangseinrichtungen der Firma sind somit zusätzlich zur privaten Meldung gebührenpflichtig.
Wie müssen Firmen/Institutionen/Vereine etc. ihre Rundfunkempfangseinrichtungen melden?
Für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort muss eine Gebühr bezahlt werden. Für jeweils bis zu zehn weitere Geräte ist eine weitere Gebühr zu entrichten. Also: Wenn an einem Standort 21 Radio- und zwei Fernsehgeräte stehen, so entstehen Vorschreibungen für eine Kombigebühr (Radio und Fernsehen) sowie zwei Radiogebühren.
Bitte informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer Sammelrechnung (für Großkunden).
Wir verwenden unsere Rundfunkempfangseinrichtungen nur als Abspielgeräte für Schulungen, Präsentationen etc. Müssen trotzdem Rundfunkgebühren bezahlt werden?
Ja. Denn alle Geräte, mit denen der Rundfunkkonsum ermöglicht wird, sind melde- und gebührenpflichtig, unabhängig davon, in welcher Form und Häufigkeit diese zum Einsatz kommen.