Fragen betreffend Firmen

Ja. Denn AKM- oder sonstige Gebühren hängen nicht mit Rundfunkgebühren zusammen.

Für jeden dieser Standorte sind die dort befindlichen Rundfunkempfangseinrichtungen jeweils gesondert melde- und gebührenpflichtig.

Bitte informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer Sammelrechnung (für Großkunden).

 

Ja. Die Räumlichkeit der Firma hat einen anderen Nutzungszweck als die Wohnung. Daher ist diese als gesonderter Standort zu betrachten, wenn die Firmenräumlichkeit von den Wohnräumen getrennt ist. Alle Rundfunkempfangseinrichtungen der Firma sind somit zusätzlich zur privaten Meldung gebührenpflichtig.

Für die ersten zehn Empfangseinrichtungen an einem Standort muss eine Gebühr bezahlt werden. Für jeweils bis zu zehn weitere Geräte ist eine weitere Gebühr zu entrichten. Also: Wenn an einem Standort 21 Radio- und zwei Fernsehgeräte stehen, so entstehen Vorschreibungen für eine Kombigebühr (Radio und Fernsehen) sowie zwei Radiogebühren.

Bitte informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten einer Sammelrechnung (für Großkunden).

Ja. Denn alle Geräte, mit denen der Rundfunkkonsum ermöglicht wird, sind melde- und gebührenpflichtig, unabhängig davon, in welcher Form und Häufigkeit diese zum Einsatz kommen.