Befreiung / Zuschuss

Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, EAG-Kosten-Befreiung, EAG-Kosten-Deckelung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden. 

Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kostenbefreiung (Strom/Gas) oder Kostendeckelung (Strom) zu stellen. Auch diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.  

Informationen

Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen.

Ablauf

Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung für Radio, Fernsehen, Telefon sowie EAG Kostenbefreiung: max. 5 Jahre, EAG-Deckelung: max. 3 Jahre).

Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können.

Befreiungsrechner

Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen: