Befreiung / Zuschuss
Rundfunkgebühren, Fernsprechentgelt, EAG-Kosten-Befreiung, EAG-Kosten-Deckelung
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden.
Sparen Sie jetzt Geld bei Ihrer Strom- und/oder Gas-Rechnung:
Sie haben jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kostenbefreiung (Strom/Gas) oder Kostendeckelung (Strom) zu stellen. Auch diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Informationen |
Hier erhalten Sie die Antragsformulare und alle wesentlichen Informationen. |
Ablauf |
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt, so erhalten Sie bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Bescheid/Gutschein (Stattgebung für Radio, Fernsehen, Telefon sowie EAG Kostenbefreiung: max. 5 Jahre, EAG-Deckelung: max. 3 Jahre). Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Befreiung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung, um einen neuen Antrag stellen zu können. |
Befreiungsrechner
Testen Sie mit unserem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen: |