Fernsprechentgelt-Zuschuss

Betreibern (Telefonanbietern)

Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen.

Hinweis:

  • Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
  • Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.

Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:

Festnetz Handy  

A1 Telekom

AICALL

COSYS DATA

fonira Telekom

Kabel TV-Amstetten

 

A1 Telekom

Drei

HELP mobile

T-Mobile (Magenta)

Spusu, Mass Response

Wie geht es weiter?

  • Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden.
  • Per Post erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein.
    Leiten Sie diesen bitte so rasch wie möglich Ihrem Betreiber (Telefonanbieter) weiter.
    Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber.
  • Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist werden wir Sie rechtzeitig schriftlich verständigt, damit Sie Ihre Befreiung ggf. verlängern können.