Fernsprechentgelt-Zuschuss
Betreibern (Telefonanbietern)
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen.
Hinweis:
- Der Kommunikationsdienst, für den ein Zuschuss beantragt oder bereits bezogen wird, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
- Der Fernsprechentgeltzuschuss gebührt nur einmal pro Person, insbesondere darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
Festnetz | Handy | |
A1 Telekom Drei | HELP mobile T-Mobile (Magenta) Spusu, Mass Response |
Wie geht es weiter?
- Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden.
- Per Post erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein.
Leiten Sie diesen bitte so rasch wie möglich Ihrem Betreiber (Telefonanbieter) weiter.
Bei Fragen zur Einlösung des gewährten Zuschusses, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Betreiber. - Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist werden wir Sie rechtzeitig schriftlich verständigt, damit Sie Ihre Befreiung ggf. verlängern können.