Begünstigungsende

Wegfall der Begünstigung

  • Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung ist der GIS umgehend zu melden.
  • Die Entziehung einer Befreiung der Rundfunkgebühren und/oder die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.
Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch 
  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
  • Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen
  • Übersiedlung (nur bei einer Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten)
  • Ablauf des Befreiungs-/Zuschusszeitraums
  • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte