Haushaltsnetto-Einkommen
Anzurechnende und nicht anzurechnende Einkünfte
Monatliches Nettoeinkommen ALLER in einem Haushalt lebender Personen. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Übersteigt das Haushaltsnettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann die antragstellende Person abzugsfähige Ausgaben geltend machen.
Nicht zum Einkommen zählt:
- Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (z.B. Familienbeihilfe)
- Bezüge vom Sozialministeriumservice (Kriegsopferrenten, Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten, Verbrechensopferrenten)
- Unfallrenten
- Pflegegeld
- Einkünfte der am Standort einer zu pflegenden Person lebenden Pflegeperson, die aus den Einkünften anderer im Haushalt lebender Personen bestritten werden.
Anzurechnende Einkommen
Alimente/Unterhalt |
Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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AMS-Bezug | Der AMS Bezug entspricht dem Arbeitslosengeld. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Grundversorgung | Die Grundversorgung entspricht der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfsbedürftigen Fremden durch den Staat. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Kinderbetreuungsgeld mit etwaiger Beihilfe | Beim Kinderbetreuungsgeld handelt sich um eine Leistung aufgrund des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und ist demnach dem Haushaltseinkommen anzurechnen. Anders verhält es sich bei einer Leistung aufgrund des Familienlastenausgleichsgesetzes (= Familienbeihilfe). Dieses wird nicht dem Haushaltsnettoeinkommen angerechnet. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Krankengeld | Das Krankengeld soll den Verdienstentgang (teilweise) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) entstanden ist. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Lohn/Gehalt | Monatlichen Netto-Einkommen (exklusive der gesetzlichen Abzüge, wie Lohnsteuer, Lohnsteuer, etc.) Hierzu zählen auch Einkommen aus geringfügiger oder Teilzeitbeschäftigungen sowie die Lehrlingsentschädigung. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Mindestsicherung | Die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe entspricht der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Pension | Pensionseinkommen oder Altersversorgung: Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Rehabilitationsgeld | Das Rehabilitationsgeld wird bei vorübergehender Berufsunfähigkeit (Invalidität) statt einer befristeten Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) ausbezahlt. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Studien- / Schulbeihilfe | Bezug von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz bzw. Schülerbeihilfengesetz. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie Aktueller Bescheid über den Bezug
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Unterhalt/ Taschengeld | Sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert Zum Beispiel:
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Verpflegungsgeld + Grundvergütung (Zivildiener) | Grundvergütung wird vom Rechtsträger bzw. der Einrichtung an den Zivildienstleistenden ausbezahlt. Wenn die Naturalverpflegung nicht möglich ist, muss die Einrichtung (deren Rechtsträger) ein Verpflegungsgeld nach den Grundsätzen der Verpflegungsverordnung berechnen und an den Zivildienstleistenden ausbezahlen. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Wochengeld | Das Wochengeld stellt eine finanzielle Stütze für werdende Mütter im Mutterschutz dar. Notwendige Unterlagen bei Antragstellung in Kopie
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Sonstige Einkünfte |
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Stand: 1/2022