Einfaches Bezahlen

Die Rundfunk-Gebühren einfach bezahlen: über Einzugsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) oder Zahlschein (SEPA Zahlungsanweisung) per Post oder E-Mail. Zweimonatlich, halbjährlich oder jährlich.

Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Landesabgabe der Bundesländer, die gemeinsam mit den Rundfunkgebühren, dem Programmentgelt und dem Kulturförderungsbeitrag eingehoben wird, differiert der Gesamtbetrag von Bundesland zu Bundesland. Die für Sie gültige Gebührenhöhe finden Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, den Zahlungsrhythmus zu wählen: alle zwei Monate, halbjährlich oder einmal jährlich.

Die einfachste Zahlungsweise: die Einzugsermächtigung

Am einfachsten funktioniert die Bezahlung der Rundfunkgebühren mittels SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung).

Die Abbuchung erfolgt hier vollkommen automatisch von Ihrem Konto und Sie ersparen sich die Beachtung von Fristen. Die Abbuchung erfolgt pünktlich zur Fälligkeit der Abgabe (auch in Urlaubszeiten oder im Krankheitsfall). Eine Rückbuchung ist innerhalb von 56 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen möglich und Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Erteilen Sie einfach online Ihre Einwilligung zur SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung)

  • SEPA-Lastschrift (Privat / Sonstige)
Klassisch: der Zahlschein (SEPA Zahlungsanweisung)

Wenn Sie sich für diese Form des Bezahlens entscheiden, erhalten Sie von der GIS je nach Ihrem Zahlungsrhythmus (also alle zwei Monate, halbjährlich oder einmal jährlich) einen Zahlschein, die sogenannte Vorschreibung, zugesandt. Auf dieser ist vermerkt, bis zu welchem Termin die Rundfunkgebühr zu überweisen ist. Achten Sie bitte auf die Einhaltung dieses Termins um allfällige Mahnungen zu vermeiden. Sie können selbstverständlich jederzeit von Zahlscheinzahlung auf Einzugsermächtigung umsteigen.

Die elektronische Alternative zum Zahlschein: die Vorschreibung als PDF

Die GIS bietet auch die Möglichkeit, die aktuelle Rundfunkgebühren-Vorschreibung bequem als PDF per E-Mail anstatt per Post zu erhalten. Damit tragen wir etwas zum Abbau der Papierflut bei und bieten höhere Mobilität durch jederzeitige Abrufmöglichkeit Ihrer Vorschreibung - wo immer Sie Zugriff auf Ihr E-Mail-Konto haben. Sie erhalten die elektronische Vorschreibung ebenfalls in dem von Ihnen gewählten Zahlungsrhythmus. Wie beim Zahlschein sind auch hier die Fälligkeitstermine zu beachten.

Erteilen Sie einfach online Ihre Einwilligung zur elektronischen Zusendung 

  • Elektronische Vorschreibung

 

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