Programmentgelt - Umsatzsteuer

Auf Basis des geltenden Umsatzsteuer-Gesetzes ist für das Programmentgelt 10% Umsatzsteuer zu entrichten, die die GIS in Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags mit dem Programmentgelt sowie den Rundfunkgebühren und weiteren Abgaben einhebt und die letztlich an die Finanz abgeführt wird.

Dagegen hat ein Privatkläger vor dem Bezirksgericht für Handelssachen in Wien Klage erhoben. Die Prozess-Finanzierungsgesellschaft AdvoFin hat angekündigt, daran anknüpfend eine Sammelklage vorzubereiten.

In Bezug auf die geplante Sammelklage bezieht sich der ORF auf die rechtlich sehr klare Stellungnahme des Finanzministeriums, die auf eine aufrechte und rechtskonforme Rechtsgrundlage verweist.

 

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