Umstellung auf SEPA 2013

Die GIS stellt mit Dezember 2013 auf das einheitliche europäische Lastschriftverfahren um, die SEPA-Lastschrift. Diese ist dem österreichischen Einzugsverfahren ähnlich.

Die GIS stellt mit Dezember auf das einheitliche europäische Lastschriftverfahren um, die SEPA-Lastschrift. Diese ist dem österreichischen Einzugsverfahren ähnlich. 

Unterschiede ergeben sich durch die europaweiten Vorgaben, so wird – wie bereits bei der Zahlungsanweisung (Erlagschein) - anstatt der Kontonummer und der Bankleitzahl, auch bei Lastschriften die internationale Kontonummer IBAN (International Banking Account Number) und Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) verwendet.

Sie finden die korrekte IBAN auf Ihrem Kontoauszug sowie im Online-Banking oder auch auf Ihrer Bankomat-/Kontokarte. Sie können diese auch bei Ihrem Bankinstitut erfragen.

Für ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat ist die Unterschrift des Teilnehmers notwendig. 
Deshalb erhalten Kunden, die sich z.B. online für eine SEPA-Lastschrift entschieden haben, per Post einen SEPA-Lastschrift-Beleg, der unterzeichnet zu retournieren ist (portofrei).

Die SEPA-Vorgaben sehen weiters vor, dass jedem Mandat eine eindeutige Mandatsnummer zu vergeben ist. Diese ist mit der Information, wann mit der Lastschrift begonnen und welcher Betrag künftig regelmäßig eingezogen wird, dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 
Im Falle eines gültigen SEPA-Mandats passiert dies in einem Bestätigungsschreiben oder im Zuge der beschriebenen Beleganforderung.

Die Einspruchsfristen von 8 Wochen bei gültigen Mandat und das Widerspruchs- bzw. Rückerstattungsrecht von bis zu 13 Monaten nach Abbuchung, bleiben selbstverständlich bestehen.

SEPA Lastschriftmandat