Vorschreibung ab 1.4.2017

Per 1.4.2017 erhöht sich das ORF-Programmentgelt. Die Landesabgaben in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Tirol erhöhen sich entsprechend mit.

ORF-Programmentgeltanpassung per 1.4.2017

Die Anpassung beruht auf einer Entscheidung des ORF-Stiftungsrates vom Dezember 2016 und wurde von der Regulierungsbehörde, der KommAustria, überprüft. 
Das ORF-Programmentgelt ist jener Teil der Rundfunkgebühren-Vorschreibung, den der ORF zu seiner Finanzierung erhält. Der Grund für diese Erhöhung liegt in der Anpassung des in den letzten Jahren unverändert gebliebenen Programmentgelts an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten.

ORF-Programmentgelte ab 1.4.2017 (exkl. USt.)
bisher4/2017
Radioentgelt4,494,60
Fernsehentgelt11,6712,61
16,1617,21

Landesabgaben

Die mit den Rundfunkgebühren ebenfalls vorgeschriebenen Landesabgaben in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Tirol erhöhen sich gemäß der jeweiligen Landesgesetze entsprechend. Die Bundesländer Kärnten und Salzburg erhöhen die Landesabgabe nicht. Vorarlberg und Oberösterreich verrechnen keine Landesabgabe. 

Die für Ihr Bundesland geltenden Gebühren finden Sie im Detail:

Die GIS hat den gesetzlichen Auftrag, die Gebühren von Bund und Ländern sowie die Programmentgelte des ORF einzuheben, zu verrechnen und entsprechend weiterzuleiten.

Hinweis: Bei bereits vorgeschriebenen Perioden (z.B. März 2017 - April 2017 oder Jänner 2017 - Juni 2017) kommt es zu einer Nachverrechnung des Differenzbetrags.