Grundsätzlich ist es so, dass alle Rundfunkempfangseinrichtungen, die in einer Wohnung, einem Haus oder anderen Räumlichkeiten (Bürogebäude, Geschäftslokale, etc.) zum Empfang bereit gehalten werden, gemäß Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999), gemeldet werden müssen.
In folgenden Fällen veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde:
- Wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder
- die Auskunft (persönlich oder schriftlich) trotz Mahnung verweigert wird.
Die Bezirksbehörde leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen!
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Formulare
Das Anmeldeformular liegt in Filialen der Raiffeisenbanken, Gemeindeämtern, in der Wiener Stadtinformation und dem Stadtservice Wien sowie in den Servicestellen der Stadt Graz auf.
Hier besteht die Möglichkeit zur direkten
Für alle Fragen rund um die Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.