Befreiungsrechner

Wer kann einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren, Zuschuss­­leistung zum Fernsprech­­entgelt oder Befreiung von der Ökostrom­­pauschale stellen? Welche Voraussetzungen bestehen?

Die rechtlichen Grundlagen für die Gebührenbefreiung sind für Österreicherinnen und Österreicher nicht immer leicht zu durchschauen. Jährlich müssen viele Anträge abgelehnt werden, weil die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt oder Befreiung von der Ökostrompauschale nicht erfüllt werden.

Die GIS erweiterte daher Ende Oktober 2017 ihr Online-Angebot um einen neuen Service-Baustein: den Befreiungsrechner.

 Befreiungsrechner

Mit dem neuen Tool können Interessierte in nur wenigen Schritten unverbindlich testen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllt werden.

Das Tool ist wie eine Checkliste aufgebaut. Diese führt durch das zweistufige Verfahren der gesetzlichen Bestimmungen. Die erste Stufe stellt dabei die Prüfung der Anspruchsgrundlage dar.
In der zweiten Stufe kommt der eigentliche Rechner zum Tragen. Hier wird das Einkommen aller Haushaltmitglieder und möglicher abzugsfähiger Ausgaben eingegeben. Der Rechner vergleicht die Angaben mit den gültigen Richtsätzen für das Haushaltsnettoeinkommen und weist Unter- bzw. Überschreitungen dazu aus. 

Der Befreiungsrechner soll Bürgerinnen und Bürgern das Antragsverfahren vereinfachen und transparenter gestalten.

Auch bei der Antragstellung selbst ist der Befreiungsrechner hilfreich. Im Falle einer Unterschreitung des Haushaltsnettoeinkommens, sind nur noch wenige persönliche Daten (z.B. Name, Adresse) zu ergänzen.

Als Endergebnis erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein PDF. Darin enthalten sind ein personalisiertes Antragsformular und eine ebenfalls personalisierte Zusammenfassung aller Unterlagen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIS für die weitere Prüfung unbedingt benötigen.

Das Formular ist nun nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und mit den notwendigen Beilagen an die GIS zu senden (GIS, PF 1000, 1051 Wien). 

In einem eigenen Verfahren – nach dem Allgemeinen Verfahrensgesetz (AVG) – überprüft die GIS, ob alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen. Ist dies der Fall, kann der Antrag positiv abgeschlossen werden. Ein entsprechender Bescheid wird per Post an die Antragstellerin bzw. den Antragstellers übermittelt. 

Die Befreiung/Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Vor Ablauf der Frist wird rechtzeitig schriftlich verständigt, damit die Befreiung ggf. verlängert werden kann. 

Die GIS

Wer die GIS als ein pures „Inkassobüro“ sieht, der irrt. Was tatsächlich 1998 als „Gebühren Inkasso Service“ begann, ist heute ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Die Aufgaben sind durch den gesetzlichen Auftrag vielseitig: von der Information, über das Einheben und Weiterleiten von Gebühren und Abgaben bis zur Gebührenbefreiung. 

Die GIS wickelt für drei Ministerien Jahr für Jahr über 400.000 Befreiungsanträge effizient ab. Darunter finden sich Bescheide für Rundfunkgebührenbefreiung, Telefonzuschuss, Ökostrom.