VwGH-Entscheidung: Verbreitung über das Medium Internet ist nicht Rundfunk

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist. Das bedeutet, dass Haushalte, die das ORF-Radioprogramm derzeit ausschließlich über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte zu bezahlen haben.

Bislang wurde davon ausgegangen, dass es sich bei den Programmen des ORF, egal über welchen Verbreitungsweg sie ausgestrahlt werden, um Rundfunk im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 396/1974 handelt. Der VwGH hat nun klar gestellt, dass das für das Verbreitungsmedium Internet nicht gilt.

Die GIS nimmt die Entscheidung zur Kenntnis und wird sie selbstverständlich unverzüglich umsetzen. Gleichzeitig stellt die GIS fest, dass durch diese Entscheidung eine Zweiklassengesellschaft unter den ORF-Hörerinnen und –Hörern entsteht: Wer die ORF-Radio-Programme auf herkömmlichen Weg konsumiert, bezahlt Rundfunkgebühr, wer dieselben Programme über das Internet hört, nicht.

 

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