Vorschreibung ab 1.2.2022

ORF-Programmentgelt-Anpassung per 1.2.2022

Die Anpassung beruht auf einer Entscheidung des ORF-Stiftungsrates vom Oktober 2021 und wurde von der Regulierungsbehörde, der KommAustria, überprüft.

Das ORF-Programmentgelt ist jener Teil der Rundfunkgebühren-Vorschreibung, den der ORF zu seiner Finanzierung erhält.
Das Programmentgelt ist seit vielen Jahren gleich geblieben. Nun wird es an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten angepasst.

 

 

bisher

ab 2/2022

Radioentgelt

4,60

4,97

Fernsehentgelt

12,61

13,62

Programmentgelte exkl. USt.

17,21

18,59

10 % USt.

1,72

1,86

Programmentgelte für Fernsehen inkl. Radio

18,93

20,45

Landesabgaben

Die mit den Rundfunkgebühren ebenfalls vorgeschriebenen Landesabgaben in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Tirol erhöhen sich gemäß der jeweiligen Landesgesetze entsprechend prozentuell. Die Bundesländer Kärnten und Salzburg – jeweils Fixbeträge - erhöhen die Landesabgabe nicht. Vorarlberg und Oberösterreich verrechnen keine Landesabgaben.

Die für Ihr Bundesland geltenden Gebühren finden Sie hier im Detail:

Die GIS hat den gesetzlichen Auftrag, die Gebühren von Bund und Länder sowie die Programmentgelte des ORF einzuheben, zu verrechnen und entsprechend weiterzuleiten.

Weiterführende Informationen

Wie sich die Rundfunkgebühren zusammensetzen