Vorschreibung ab 1.2.2022
ORF-Programmentgelt-Anpassung per 1.2.2022
Die Anpassung beruht auf einer Entscheidung des ORF-Stiftungsrates vom Oktober 2021 und wurde von der Regulierungsbehörde, der KommAustria, überprüft.
Das ORF-Programmentgelt ist jener Teil der Rundfunkgebühren-Vorschreibung, den der ORF zu seiner Finanzierung erhält.
Das Programmentgelt ist seit vielen Jahren gleich geblieben. Nun wird es an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten angepasst.
| bisher | ab 2/2022 |
Radioentgelt | 4,60 | 4,97 |
Fernsehentgelt | 12,61 | 13,62 |
Programmentgelte exkl. USt. | 17,21 | 18,59 |
10 % USt. | 1,72 | 1,86 |
Programmentgelte für Fernsehen inkl. Radio | 18,93 | 20,45 |
Landesabgaben
Die mit den Rundfunkgebühren ebenfalls vorgeschriebenen Landesabgaben in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Tirol erhöhen sich gemäß der jeweiligen Landesgesetze entsprechend prozentuell. Die Bundesländer Kärnten und Salzburg – jeweils Fixbeträge - erhöhen die Landesabgabe nicht. Vorarlberg und Oberösterreich verrechnen keine Landesabgaben.
Die für Ihr Bundesland geltenden Gebühren finden Sie hier im Detail:
Die GIS hat den gesetzlichen Auftrag, die Gebühren von Bund und Länder sowie die Programmentgelte des ORF einzuheben, zu verrechnen und entsprechend weiterzuleiten.
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