Rundfunkgebühren: Anpassung des ORF-Programmentgelts und Erhöhung der Wiener Landesabgabe per 1.6.2012

Am 1. Juni 2012 wird das ORF-Programmentgelt erhöht. Dies beruht auf einer Entscheidung des ORF-Stiftungsrats vom Dezember 2011.

ORF-Programmentgelt

Am 1. Juni 2012 wird das ORF-Programmentgelt erhöht. Dies beruht auf einer Entscheidung des ORF-Stiftungsrats vom Dezember 2011.


Bild: ORF-Programmentgelt-Entwicklung 1980 - 2012 (Brutto/Monat)

Diese Anpassung des Programmentgelts - jener Teil der Rundfunkgebührenvorschreibung, den der ORF zu seiner Finanzierung erhält – liegt unter der Entwicklung der Inflation. 

Die obere Linie zeigt an, welche Kostenentwicklung das Programmentgelt bei jeweiliger Anpassung an den Verbraucherpeisindex gemacht hätte.

Das Programmentgelt für Radio wurde mit EUR 4,49 (exkl. USt.) monatlich festgesetzt, das Programmentgelt für Fernsehen und Radio beträgt ab 1. Juni EUR 16,16 (exkl. USt.) monatlich.


Bild: Monatliche Rundfunkgebühr Fernsehen inkl. Radio (Durchschnitt)

Landesabgabe

Aufgrund geltender Landesgesetze, kann sich die Erhöhung des ORF-Programmentgelts auch auf jene Gebührenteile auswirken, die an die einzelnen Bundesländer (Landesabgabe) gehen. 

Ebenfalls mit 1. Juni 2012, hat das Land Wien beschlossen, die Landesabgabe zu erhöhen (Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000 i. d. g. F.)

Die Landesabgabe ist nicht Bestandteil der Rundfunkgebühren, sondern wird nur mit diesen eingehoben. Denn von der eingehobenen Gesamtsumme der Gebühren erhält der ORF rund zwei Drittel, der Rest geht an Bund und Länder. 

Mit der Landesabgabe, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ist, finanzieren die Länder regionale kulturelle und soziale Aktivitäten.


Bild: Monatliche Rundfunkgebühr - Verteilung pro Bundesland

Die Aufgabe der GIS

Die Aufgabe der GIS ist es, die Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben einzuheben, zu verrechnen und entsprechend weiterzuleiten.

Die Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Entgelten liegt nicht im Verantwortungsbereich der GIS. 

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