Landesabgabe Burgenland - Neu ab 1.3.2021

Der Burgenländische Landtag hat am 10.12.2020 das Burgenländische Kulturförderungsbeitragsgesetz, LGBl 37/2002, in die Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 4/2021 geändert. Diese Änderung tritt mit 1. März 2021 in Kraft.

Durch gesetzlichen Auftrag hebt die GIS diese Abgabe gemeinsam mit den Rundfunkgebühren ein.
Der Ertrag ist zur finanziellen Unterstützung von Unternehmungen, Einrichtungen und Betätigungen auf kulturellem Gebiet und für den Betrieb von Kultur- und Bildungszentren und von Festspielen zu verwenden.

Diese Abgabe kommt dem Burgenland zugute und ist nicht Teil der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF).

Veränderung der Rundfunkgebühren-Vorschreibung auf monatlicher Basis:

Radioempfangseinrichtungen bisher ab 1.3.2021
Landesabgabe 0,70 1,50
Rundfunkgebühren-Vorschreibung                    6,60 7,40
Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio bisher ab 1.3.2021
Landesabgabe 2,80 5,60
Rundfunkgebühren-Vorschreibung 23,73 26,53